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AHV Reform 21

Das Schweizer Stimmvolk hat am 25. September 2022 die Reform AHV 21 angenommen, welche am 1. Januar 2024 in Kraft tritt.

Angenommen wurden sowohl die Änderung des AHV-Gesetzes als auch der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Die beiden Vorlagen waren miteinander verknüpft.

Die Finanzen der AHV und das Niveau der Rentenleistungen sind somit für die nächsten zehn Jahre gesichert. Das Rentenalter von Frauen und Männern wird auf 65 Jahre vereinheitlicht, der Altersrücktritt wird flexibilisiert und die Mehrwertsteuer (MWST) leicht erhöht.

Der Begriff «Rentenalter» wird ersetzt mit dem Begriff «Referenzalter». Das Referenzalter der Frauen wird schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahr erhöht. Die Erhöhung beginnt ein Jahr nach Inkrafttreten der Reform. Dies bedeutet, dass die Frauen mit Jahrgang 1960, die im Jahr 2024 64 Jahre alt werden, von der Erhöhung des Referenzalters nicht betroffen sind. Anschliessend steigt das Referenzalter der Frauen wie folgt:

Im Jahr

2024

2025

2026

2027

2028

Referenzalter der Frauen

64 Jahre (keine Erhöhung)

64 Jahre + 3 Monate

64 Jahre + 6 Monate

64 Jahre + 9 Monate

65 Jahre

Betrifft Frauen mit Jahrgang

1960

1961

1962

1963

1964

2024: Referenzalter für Frauen: 64 Jahre (keine Erhöhung) Betrifft Frauen mit Jahrgang: 1960

2025: Referenzalter für Frauen: 64 Jahre + 3 Monate Betrifft Frauen mit Jahrgang: 1961

2026: Referenzalter für Frauen: 64 Jahre + 6 Monate Betrifft Frauen mit Jahrgang: 1962

2027: Referenzalter für Frauen: 64 Jahre + 9 Monate Betrifft Frauen mit Jahrgang: 1963

2028: Referenzalter für Frauen: 65 Jahre Betrifft Frauen mit Jahrgang: 1964

 
 

 

 

Ab 2028 gilt dann für Frauen und Männer ein einheitliches Referenzalter von 65 Jahren.

Grenzbeträge BVG 2024

AHV

Maximale AHV-Altersrente

Minimale AHV-Altersrente

 

29’400.00

14’700.00

BVG

Eintrittsschwelle

Koordinationsabzug

Maximal anrechenbarer BVG-Lohn

Maximal versicherbarer BVG-Lohn

Minimal versicherbarer BVG-Lohn

22’050.00

25’725.00

88’200.00

62’475.00

3’675.00

 

AHV

Maximale AHV-Altersrente: 29’400.00

Minimale AHV-Altersrente: 14’700.00

BVG

Eintrittsschwelle: 22’050.00

Koordinationsabzug: 25’725.00

Maximal anrechenbarer BVG-Lohn: 88’200.00

Maximal versicherbarer BVG-Lohn: 62’475.00

Minimal versicherbarer BVG-Lohn: 3’675.00