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AHV Reform 21
Das Schweizer Stimmvolk hat am 25. September 2022 die Reform AHV 21 angenommen, welche am 1. Januar 2024 in Kraft tritt.
Angenommen wurden sowohl die Änderung des AHV-Gesetzes als auch der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Die beiden Vorlagen waren miteinander verknüpft.
Die Finanzen der AHV und das Niveau der Rentenleistungen sind somit für die nächsten zehn Jahre gesichert. Das Rentenalter von Frauen und Männern wird auf 65 Jahre vereinheitlicht, der Altersrücktritt wird flexibilisiert und die Mehrwertsteuer (MWST) leicht erhöht.
Der Begriff «Rentenalter» wird ersetzt mit dem Begriff «Referenzalter». Das Referenzalter der Frauen wird schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahr erhöht. Die Erhöhung beginnt ein Jahr nach Inkrafttreten der Reform. Dies bedeutet, dass die Frauen mit Jahrgang 1960, die im Jahr 2024 64 Jahre alt werden, von der Erhöhung des Referenzalters nicht betroffen sind. Anschliessend steigt das Referenzalter der Frauen wie folgt:
Im Jahr
2024
2025
2026
2027
2028
Referenzalter der Frauen
64 Jahre (keine Erhöhung)
64 Jahre + 3 Monate
64 Jahre + 6 Monate
64 Jahre + 9 Monate
65 Jahre
Betrifft Frauen mit Jahrgang
1960
1961
1962
1963
1964
2024: Referenzalter für Frauen: 64 Jahre (keine Erhöhung) Betrifft Frauen mit Jahrgang: 1960
2025: Referenzalter für Frauen: 64 Jahre + 3 Monate Betrifft Frauen mit Jahrgang: 1961
2026: Referenzalter für Frauen: 64 Jahre + 6 Monate Betrifft Frauen mit Jahrgang: 1962
2027: Referenzalter für Frauen: 64 Jahre + 9 Monate Betrifft Frauen mit Jahrgang: 1963
2028: Referenzalter für Frauen: 65 Jahre Betrifft Frauen mit Jahrgang: 1964
Ab 2028 gilt dann für Frauen und Männer ein einheitliches Referenzalter von 65 Jahren.
Grenzbeträge BVG 2024
AHV
Maximale AHV-Altersrente
Minimale AHV-Altersrente
29’400.00
14’700.00
BVG
Eintrittsschwelle
Koordinationsabzug
Maximal anrechenbarer BVG-Lohn
Maximal versicherbarer BVG-Lohn
Minimal versicherbarer BVG-Lohn
22’050.00
25’725.00
88’200.00
62’475.00
3’675.00
AHV
Maximale AHV-Altersrente: 29’400.00
Minimale AHV-Altersrente: 14’700.00
BVG
Eintrittsschwelle: 22’050.00
Koordinationsabzug: 25’725.00
Maximal anrechenbarer BVG-Lohn: 88’200.00
Maximal versicherbarer BVG-Lohn: 62’475.00
Minimal versicherbarer BVG-Lohn: 3’675.00