Anlagen
Der Stiftungsrat ist für die Festlegung der Anlagestrategie der Montalin BVG-Sammelstiftung verantwortlich. Er wählt die Vermögensanlagen sorgfältig aus, bewirtschaftet und überwacht diese.
Sicherheit, angemessene Risikoverteilung, genügender Ertrag sowie die Deckung des voraussehbaren Bedarfes an flüssigen Mitteln stehen an erster Stelle.
Die Vermögensanlagen der Montalin BVG-Sammelstiftung werden durch zwei ausgewiesene Vermö-gensverwalter betreut:


Weitere Details zum Thema Anlagen entnehmen Sie dem Jahresbericht sowie der Kurzinformation (Downloads).
Grundsätze zu Nachhaltigkeit und Ethik in der Vermögensanlage
In Wahrnehmung der Verantwortung gegenüber der Achtung des Menschen sowie seinem sozialen Umfeld und der Erhaltung der natürlichen Umwelt, berücksichtigt die Stiftung bei ihrer Anlagetätigkeit nebst den ökonomischen auch nachhaltige und ethische Grundsätze:
- Der Anlagegrundsatz der Stiftung kommt in einer langfristigen Anlagestrategie zum Ausdruck, die erfahrungsgemäss die Performance verbessert sowie die Risiken reduziert.
- In erster Linie werden die Vermögensanlagen nach den gesetzlichen Vorschriften (Art. 51 / Art. 50 Abs. 2 BVV2) über Rentabilität und Sicherheit bewirtschaftet.
- Die Stiftung investiert ihre Anlagen ökologisch, sozial und ethisch vertretbar, soweit dies mit den gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien der Rentabilität und der Sicherheit vereinbar ist.
- Die Stiftung investiert nicht in kontroverse Unternehmen. Sie orientiert sich dabei an den Empfehlungen des Schweizer Vereins für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK-ASIR).
- Alle externen Vermögensverwalter der Stiftung besitzen einen Nachhaltigkeits-Prozess (z.B. ESG Integration), der den Vorstellungen von Nachhaltigkeit der Stiftung entsprechen.